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Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit:
Barrierefreies Internet.

Am 22. Juli 2021 hatte der Bundestag mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, dass alle Webseiten und Apps für alle User barrierefrei zugänglich sein müssen. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Einschränkungen Zugang zu den gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne diese Einschränkungen.

Ich möchte daher den Leitsatz der französischen Revolution ein wenig umstellen:


»Brüderlichkeit bedeutet Gleichheit. Gleichheit ist Freiheit.«


Das oben genannte Gesetz legt auch Anforderungen fest, wie Siteinhaber/Shopbetreiber vorgehen sollten, um ihre Websites und Apps so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Tja, aber was bedeutet das genau? Eine integrative digitalen Umgebung für alle Benutzer, unabhängig von körperlichen, sensorischen und/oder kognitiven Fähigkeiten zu schaffen: geht das überhaupt? Und wenn ja – wie beziehungsweise wie weit? Und wer ist dazu gesetzlich verpflichtet?

Ab Juni 2025 wird‘s ernst.

Bisher waren überwiegend öffentliche Stellen und Verbände zur Barrierefreiheit im Web verpflichtet. Das wird sich ab Juni 2025 ändern.

Wirtschaftsakteure, d.h. Händler, Hersteller, Importeure: wer über eine digitale Plattform Dienstleistungen oder Produkte anbietet – sei es ein Shop oder irgendeine Spielart von Website oder auch nur für die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch - ist dazu verpflichtet, die Plattform barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten. Und diese kontinuierlich zu verbessern.

Bisher vorgesehene Ausnahmeregelungen: kleine Unternehmen mit geringerem Umsatz als 2 Millionen Euro oder weniger als 10 Angestellten.*

Da wir von beCircle keine Rechtsanwälte sind und keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen, hier ein wichtiger Hinweis:  Bitte überprüfen Sie die Verpflichtung für Sie bzw. Ihr Unternehmen durch eine dafür befugte juristische Kanzlei oder wenden Sie sich an die entsprechenden öffentlichen Stellen, wie z.B. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/ oder https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html

Ein kleiner Schritt für Sie. Ein großer Schritt für die Gesellschaft.

Auch wenn Site-/Plattform-Betreiber bis 2025 Zeit haben, um die Maßnahmen umzusetzen: der kluge Mensch baut vor!

Schon kleine Anpassungen führen auf den Weg der großen Veränderungen. Und eine lange Reise geht man am besten, indem man einen Fuß vor den anderen setzt. Dabei ist das Ganze keine Einbahnstraße. QUID PRO QUO!

Neben den moralischen Aspekten, Ihren Beitrag zur Mission „Internet für alle!“ zu leisten, gibt es auch wirtschaftliche Gründe für Sie und Ihr Unternehmen.

Firmen, die ihre digitalen Dienste allen Usern zugänglich machen UND allen Usern das gleiche Kundenerlebnis (User-Experience) zukommen lässt, erschließen sich eine größere Kundenbasis und erhöhen ihre Chancen auf mehr Umsatz. Nicht gut sehen oder hören können, nicht so schnell sein, bedeutet nicht, keinen Spaß am Konsum zu haben!


Kurz gesagt:
»Was Sie für wen relativ einfach tun können.«


Geben wir unseren Mitmenschen, für die dieses Gesetz gemacht worden ist, wenn auch kein Gesicht, so doch eine Kontur:

  • Menschen mit Sehschwäche können vor allem Texte mit wenig Kontrast schlecht lesen 
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos ohne Untertitel nicht verstehen
  • Menschen mit Konzentrationsschwäche oder geringerem kognitiven Spektrum sind schnell überfordert, wenn das Design einer Plattform zu komplex/voll oder zu sehr animiert ist
  • Menschen wenig Lesekompetenz oder Menschen, die eine fremde Muttersprache besitzen, können komplizierte Texte mit verschachtelten Sätzen nur schwer verstehen

Und das bedeutet zum Beispiel für Sie:

Optimieren Sie die Visualisierung

  • Beschriften Sie Ihre Grafiken/Bilder gut verständlich
  • Versehen Sie die Bilder mit Alt-Texten
  • Nutzen Sie Videos mit Untertiteln 
  • Setzen Sie die Schrift in mindestens 16 px
  • Benutzen Sie ausreichende Kontraste/Kontrastfarben im Design
  • Kennzeichnen Sie Funktionen wie z.B. Links nicht nur durch Farbe, sondern auch durch Icons oder Unterstreichungen

Verwenden Sie leichte Sprache

  • Benutzen Sie keine langen Wörter
  • Vermeiden Sie Fremdwörter
  • Benutzen Sie aussagekräftige Wörter
  • Schreiben Sie nach dem Prinzip: 1 Satz = 1 Gedanke
  • Strukturieren Sie Ihren Text
  • Sprechen Sie den User persönlich an

Setzen Sie optimierten Code und Website-Inhalte Vorlese-Tools wie z.B. Screenreader ein

In diesem Sinne: Gemeinsam gewinnen ist gar nicht schwer.

Wenn Sie Fragen haben oder uns kennenlernen wollen, melden Sie sich einfach - unkompliziert und unverbindlich. Wir sind neugierig, was wir für Sie tun können und ob wir Weggefährten werden.

Der erste Schritt ist immer ein erstes "Hallo". 

Wir freuen uns auf Sie, Ihr beCircle-Team

+49 (0)4105-407073info@becircle.de